Corona-Regeln:
Der Landesmusiktag steht der Öffentlichkeit offen unter Einhaltung der AHA-Regel und 3G-Nachweis.
Die Wettbewerbe sowie Ausstellungen dürfen besucht werden, solange die zulässige Besucherzahl nicht überschritten wird.
Es gilt für den 15. Oktober die 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet).
Im FILUM besteht Maskenpflicht (medizinische oder FFP2 Maske), auch in den Sälen.
Für die Teilnehmer besteht beim Musizieren keine Maskenpflicht.
Nach Betreten des FILUMs bitte an den Desinfektionssäulen die Hände desinfizieren.
Im FILUM nur dem ausgewiesenen Leitsystem folgen (Einbahnstraßen-Regelung) sowie den getrennten und beschilderten Ein‐ und Ausgängen.
Zutrittsbeschränkung:
Der Zutritt zum FILUM erfolgt gemäß der 3G‐Regel.
Kinder ab 6 Jahren benötigen einen Schülerausweis.
Der Schülerausweis genügt als Nachweis für einen negativen Corona-Test.
Alle Teilnehmenden sowie Besucher müssen eines der folgenden Dokumente vorweisen sowie den Personalausweis:
- einen Nachweis einer vollständigen Schutzimpfung gegen das Coronavirus
(14 Tage nach der zweiten Impfung, bzw. genesen und erste Impfung) - PCR‐Test (max. 48h alt)
- oder einen Genesenennachweis, d.h. einen positiven PCR‐Test, der mindestens 28 Tage und nicht älter als 6 Monate ist
- ein tagesaktuellen negativen COVID‐19‐Schnelltest (max. 24h alt beim Betreten der Veranstaltung)
- Selbsttests, die unter Aufsicht von Anbieter*innen von Dienstleistungen durchgeführt und bescheinigt werden
- Schülerausweise
Besucherregistrierung:
Um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID‐19‐Falles unter Mitwirkenden oder Besucher*innen zu ermöglichen, werden Name, Vorname, Anschrift und eine sichere Kontaktinformation (Telefonnummer, E‐Mail‐Adresse) für die Dauer von vier Wochen gespeichert.
Die Kontaktdatenspeicherung erfolgt am Eingang wahlweise durch:
- Luca-App
- Corona-Warn App
- auch eine Dokumentation auf vorbereiteten Formblättern in Papierform ist möglich.